Kontrolle Leckanzeigegeräte
Kontrolle des Leckanzeigerätes
Alle technischen Geräte unterliegen, wenn sie ständig beansprucht werden, einem gewissen Verschleiß. Der Hersteller schreibt außerdem vor einmal jährlich das Gerät einer Funktionskontrolle zu unterziehen.
In den Bauartzulassungen für Leckwarngeräte wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass diese Sicherheitseinrichtungen mindestens einmal pro Jahr von sachkundigem Personal auf seine Funktionssicherheit überprüft werden müssen. Wir bieten unseren Kunden seit über 30 Jahren mit einem Funktionskontrollvertrag die Möglichkeit, diese gesetzliche Anforderung unkompliziert und bequem zu erfüllen.